Die Bundesregierung hat heute u. a. einen bundesweiten Lockdown für die kommenden Wochen – geltend ab Montag, 22. November, verlautbart. Auch im Schulbetrieb werden wir die Maßnahmen für einen sicheren Schulbetrieb intensivieren – ABER: Die Schulen bleiben geöffnet, für alle, die sie brauchen.

 

Wir haben Ihnen im Folgenden die wichtigsten Maßnahmen in der Mail zusammengefasst – dürfen aber für Details auch auf den aktuellen Erlass verweisen, der unter www.bmbwf.gv.at/schulbetrieb zum Download zur Verfügung steht. Die Verordnung ist soeben in Ausarbeitung.

(Die vom Lockdown betroffenen Bundesländer Oberösterreich und Salzburg wurden bereits gestern per Mail von uns informiert. Die neuen Regelungen gelten nun bundesweit)

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: 

  • Der Stundenplan bleibt aufrecht.
  • Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich.
  • Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrpersonen informieren (z.B. im Rahmen einer Präsenzstunde). Es findet kein flächendeckendes Distance Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.
  • Falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können die Schülerinnen und Schüler eigeninitiativ am Unterricht virtuell teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Schularbeiten und Tests sollten während des Lockdowns vermieden werden.

Regelungen MNS/FFP-2-Masken für Schülerinnen und Schüler/Lehrer/innen/Verwaltungspersonal

  • Maskenpflicht in allen Schulstufen im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.
  • Primarstufe und Sekundarstufe 1: zumindest MNS
  • Sekundarstufe 2 (inkl. PTS): FFP2-Maske
  • Entsprechende Maskenpausen sind für alle Schülerinnen und Schüler einzuplanen.

Für das Lehr- und Verwaltungspersonal gilt FFP2-Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.

Die Testung aller ungeimpften und geimpften Schüler und Schülerinnen bleibt aufrecht.

In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium gelten einheitliche Quarantäneregeln: Sobald ein Indexfall in der Klasse auftritt, hat die Schulleitung für die Klasse an den folgenden 5 Schultagen zusätzlich einen von der Schule zur Verfügung gestellten Antigentest anzuordnen.

Mit besten Grüßen

Ihr Team Kommunikation

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Abteilung Kommunikation/Bürger/innenservice

Minoritenplatz 5, 1010 Wien

kommunikation@bmbwf.gv.at

www.bmbwf.gv.at